Eigenmaßnahmen

Eigenmächtige Maßnahmen sind Maßnahmen seitens des Betroffenen durch öffentliche Berichtigungen oder sonstigen Erklärungen, die ohne vorherige gerichtliche Berechtigung bzw. gerichtliche Durchsetzung eines materiellen Veröffentlichungs-, Widerrufs- oder Gegendarstellungsanspruchs vorgenommen werden. Sie zielen darauf ab durch diese Berichtigungen beispielsweise in Form einer Zeitungsanzeige oder eines Rundschreibens einer Interessensbeeinträchtigung entgegenzuwirken.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation