Eigenmaßnahmen
Eigenmächtige Maßnahmen sind Maßnahmen seitens des Betroffenen durch öffentliche Berichtigungen oder sonstigen Erklärungen, die ohne vorherige gerichtliche Berechtigung bzw. gerichtliche Durchsetzung eines materiellen Veröffentlichungs-, Widerrufs- oder Gegendarstellungsanspruchs vorgenommen werden. Sie zielen darauf ab durch diese Berichtigungen beispielsweise in Form einer Zeitungsanzeige oder eines Rundschreibens einer Interessensbeeinträchtigung entgegenzuwirken.