Eigentum
Das Eigentum wird grundrechtlich durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet. Allerdings ist zu beachten, dass bei einer Marktwirtschaft nicht Marktpositionen, sondern vielmehr Wettbewerbschancen gesichert werden. Unter Art. 14 GG fallen absolute Rechte wie Marken und geschäftliche Beziehungen, sowie andere Schutzrechte des geistigen Eigentums.