Eingriffskondiktion

Unter einer Eingriffs- bzw. Nichtleistungskondiktion versteht man einen bereicherungsrechtlichen Anspruch, der aus einer Handlung des Bereicherten oder eines Dritten resultiert. Mit dieser Handlung liegt ein Eingriff in die Rechtsposition mit Zuweisungsgehalt des Entreicherten, ohne Rechtsgrund vor.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation