Einschieben in fremde Serie

Bei einer Markterschließung besteht grundsätzlich kein Recht auf ausschließliche Befriedigung der Nachfrage durch den Ersthersteller. Allerdings ist die auf die Markterschließung anknüpfende Befriedigung eines Fortsetzungs- oder Ergänzungsbedarfs („Einschieben in fremde Serie“) hiervon bei Ausweichmöglichkeiten eines Nachahmers ausgeschlossen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation