Einstweilige Verfügung

Die Gewährleistung der Effektivität des Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG schließt auch den Rechtsschutz innerhalb einer angemessenen Zeit mit ein (Eilrechtsschutz). Die einstweilige Verfügung kann als Sicherungs- oder Regelungsverfügung, oder als Leistungs- oder Befriedigungsverfügung ergehen. Inhaltlich kann sie sich vordergründig auf Unterlassung, aber auch auf Belieferung, Beseitigung, Auskunft, sowie Drittauskunft, Abgabe einer Willenserklärung, Feststellung und auf Maßnahmen der Beweissicherung oder Berichtigung, sowie Maßnahmen zur Beeinflussung gerichtlicher oder behördlicher Verfahren stützen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation