Einwirkungsprinzip

Bei der Frage nach dem anwendbaren Recht ist nur ein zielgerichtetes Einwirken des Verletzers und nicht die klassische Verletzung eines absoluten Rechtsgutes, die zum missbilligten Taterfolg führt, maßgeblich nach dem sog. Einwirkungsprinzip für die lauterkeitsrechtliche Anknüpfung an dem Marktort. Es soll folglich das Recht des Staates anwendbar sein, auf dessen Markt der vermeintliche Verletzer zielgerichtet hingewirkt hat.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation