Einziehung

Widerspricht der Verfügungsberechtigte nicht innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung gemäß § 146 Abs. 2 S. 1 MarkenG der Beschlagnahme seiner Ware durch den Zoll, wird die Ware gemäß § 147 MarkenG eingezogen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation