Endpreisangabe

Gemäß § 1 Abs. 1 PreisangabenV gilt das Gebot der Endpreisangabe, d.h. es müssen Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile angegeben werden, die zu zahlen sind. Bei einem Verstoß ist grundsätzlich denkbar, dass der Verletzer dadurch eine für sich günstigere Wettbewerbslage erlangt. Folglich kann es eine unlautere Handlung darstellen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation