Entnahmen

Entnahmen meinen die meist monatlichen Abführungen aus dem Gesellschaftsvermögen, die die Gesellschafter einer Personengesellschaft für ihre Tätigkeiten ausbezahlt bekommen. Das Eigenkapital wird dadurch verringert. Sie sind steuerrechtlich gemäß § 4 Abs.1 EStG zu behandeln. Gesellschafter von Kapitalgesellschaften stehen keine Privatentnahmen zu, sie erhalten Gewinnausschüttungen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation