Entnahmen
Entnahmen meinen die meist monatlichen Abführungen aus dem Gesellschaftsvermögen, die die Gesellschafter einer Personengesellschaft für ihre Tätigkeiten ausbezahlt bekommen. Das Eigenkapital wird dadurch verringert. Sie sind steuerrechtlich gemäß § 4 Abs.1 EStG zu behandeln. Gesellschafter von Kapitalgesellschaften stehen keine Privatentnahmen zu, sie erhalten Gewinnausschüttungen.