Erkenntnisverfahren

Das Erkenntnisverfahren ist neben dem Vollstreckungsverfahren ein Teil des gerichtlichen Verfahrens. Das erstere dient der Erlangung des Vollstreckungstitels (wichtigstes Beispiel ist das Gerichtsurteil, hierzu bedarf es einer Klage, ein anderes Beispiel wäre das Mahnverfahren). Im Erkenntnisverfahren wird über den Rechtsstreit selbst entschieden, es geht also um das Bestehen oder Nichtbestehen der zwischen den Parteien streitigen Rechte.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation