Erkenntnisverfahren
Das Erkenntnisverfahren ist neben dem Vollstreckungsverfahren ein Teil des gerichtlichen Verfahrens. Das erstere dient der Erlangung des Vollstreckungstitels (wichtigstes Beispiel ist das Gerichtsurteil, hierzu bedarf es einer Klage, ein anderes Beispiel wäre das Mahnverfahren). Im Erkenntnisverfahren wird über den Rechtsstreit selbst entschieden, es geht also um das Bestehen oder Nichtbestehen der zwischen den Parteien streitigen Rechte.