Ermittlungen
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist zur Aufklärung des Sachverhalts ermächtigt, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören insbesondere die Einholung von Auskünften und schriftlichen Äußerungen von Beteiligten, Sachverständigen und Zeugen, die Beiziehung von Akten, Urkunden sowie eidesstattlichen Versicherungen.