Erstreckungsgesetz
Das Erstreckungsgesetz regelte mit Wirkung zum 01. Mai 1992 den Umgang mit Marken aus dem jeweils anderen Teil des wiedervereinigten Deutschlands. Insbesondere wurden die Schutzwirkungen auf ganz Deutschland erweitert, rückwirkende Geltendmachung von Verletzungsansprüchen aber ausgeschlossen.