Erstreckungsgesetz

Das Erstreckungsgesetz regelte mit Wirkung zum 01. Mai 1992 den Umgang mit Marken aus dem jeweils anderen Teil des wiedervereinigten Deutschlands. Insbesondere wurden die Schutzwirkungen auf ganz Deutschland erweitert, rückwirkende Geltendmachung von Verletzungsansprüchen aber ausgeschlossen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation