Fachliche Prüfung
Die Werbung mit fachlicher Prüfung durch Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte muss sich auf die Wirkungen und/oder Eigenschaften des Heilmittels beziehen, insbesondere auf seine Unbedenklichkeit. Mit fachlicher Prüfung darf außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden.