Fangwerbung

Eine wettbewerbswidrige Fangwerbung bedeutet, dass Kunden vor dem Geschäftsbetrieb oder im engen räumlichen Bereich des Wettbewerbers durch die Verteilung von Handzetteln in geeigneter Weise abgefangen werden sollen. Das angestrebte Ziel dabei ist der Absatz eigener Produkte.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation