Feilbieten (Feilhalten) Siehe auch Inverkehrbringen

Das Inverkehrbringen ist das Vorrätighalten zum Verkauf oder sonstiger Abgabe, das Feilhalten und Feilbieten und die Abgabe an andere. Unter Feilbieten ist eine über das bloße Feilhalten hinausgehende, auf potentielle Käufer ausgerichtete Tätigkeit zum Zwecke der Kaufanregung zu verstehen, die besondere Impulse setzt. Die Begriffe setzen aber voraus, dass der beworbene Gegenstand bereits vorhanden sein muss, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Werbemaßnahme und dem zu erwerbenden Gegenstand besteht und es sich um eine konkrete auf ein bestimmtes Arzneimittel gerichtete Werbung handelt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation