Fernbehandlung

Unter Fernbehandlung fallen z.B. telefonische Anweisungen zur Ersten Hilfe nach einem Unfall oder ärztliche Anweisungen bis zum Arztbesuch, bei weniger gravierenden Akuterkrankungen. Fernbehandlungen sind nicht verboten, allerdings ist es nicht erlaubt für Fernbehandlungen zu werben. Das Wort Fern-behandlung umfasst sowohl die Diagnose als auch die Therapie, nicht aber Vorbeugung und Verhütung. Eine Fernbehandlung liegt bereits vor, wenn die Stellung einer Diagnose nicht auf eigene Wahrnehmung beruht. Der Begriff der Fernbehandlung setzt voraus, dass der Patient Fragen an den Werbungtreibenden stellen kann, die das Ziel eines Behandlungsvorschlags oder der Diagnose haben sollen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation