Filmtitelregister

Die bloße Nennung eines Titels zur Bezeichnung des Originalwerkes eines Dritten, zum Beispiel bei Aufführung in einem Filmtitelregister, stellt an sich noch keine rechtsverletzende Benutzung im Sinne des § 15 MarkenG dar.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation