Fliegender Gerichtsstand
Bei Druckschriften (wie z.B. Bücher oder Zeitschriften, Prospekte, aber auch Digitale Medien wie DVD) stellt man bei örtlicher gerichtlicher Zuständigkeit nicht auf den Erscheinungsort als Begehungsort ab, sondern vielmehr kann es jeder Ort sein an dem diese bestimmungsgemäß verbreitet wird.