Freie Berufe
Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbeordnung, darunter fallen beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Ingeneure.
Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbeordnung, darunter fallen beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Ingeneure.