Freihaltebedürfnis

Das Freihaltebedürfnis bezeichnet das berechtigte Interesse von Wettbewerbern, Angaben von Schutzrechten freizuhalten, die zur Bezeichnung der Art, Beschaffenheit oder sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen notwendig sind. Der Begriff des Freihaltebedürfnisses ist enger als der der „beschreibenden Angabe“, da beschreibende Angaben unter Umständen eintragungsfähig sein können, wenn an ihnen kein Freihaltebedürfnis festgestellt wird.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation