Freihaltebedürfnis
Das Freihaltebedürfnis bezeichnet das berechtigte Interesse von Wettbewerbern, Angaben von Schutzrechten freizuhalten, die zur Bezeichnung der Art, Beschaffenheit oder sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen notwendig sind. Der Begriff des Freihaltebedürfnisses ist enger als der der „beschreibenden Angabe“, da beschreibende Angaben unter Umständen eintragungsfähig sein können, wenn an ihnen kein Freihaltebedürfnis festgestellt wird.