Fristwahrung
Im Falle einer Abmahnung muss der Abmahner den genauen Zeitpunkt, an dem die Frist endet, bezeichnen (nach Tag und Stunde). Ohne eine solche genaue Angabe endet die Frist um 24 Uhr des gesetzten Datums. Die Erfüllung kann sodann in der gesetzten Frist erfolgen, selbst wenn sie länger als objektiv angemessen angesetzt wurde.