Garantien
Garantieversprechungen dürfen grundsätzlich den Zeitraum einer durchschnittlichen Lebenserwartung eines Produkts nicht überschreiten, um so einer Täuschung einer Lang-/Kurzlebigkeit vorzubeugen. Die Garantien müssen inhaltlich und umfänglich zutreffend sein. Garantieleistungen kann der Hersteller im Rahmen geschützter Vertriebsbindungssysteme bei dekodierter Ware auch verweigern. In einem ungeschütztem System kann der Hersteller ebenso verfahren, vorausgesetzt die Kodierung dient der Identifizierung einer Vielzahl von Produkten. Ist hingegen nur ein einzelnes Produkt betroffen, kann eine solche Verweigerung einen Behinderungswettbewerb darstellen.