Gegenabmahnung

Die Aufforderung des Abgemahnten an den Abmahner, die die Aufgabe der Berühmung des geltend gemachten Unterlassungsanspruches zum Inhalt hat, bezeichnet man als Gegenabmahnung. Der Abgemahnte kann mit ihr eine negative Feststellungsklage und/oder einen eigenen Unterlassungsanspruch androhen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation