Gegenstandsloserklärung

Eine Beschwerde kann vorübergehend oder endgültig für gegenstandslos erklärt werden. Ein solches Vorgehen wird zum Beispiel vorgenommen, wenn bei mehreren Widersprüchen weitere Beschwerden für vorläufig gegenstandslos erklärt werden, weil aufgrund eines Widerspruches die Löschung angeordnet wurde und zunächst abgewartet werden soll, ob die Löschung rechtskräftig wird. Bei Rechtskraft der Löschung tritt dann endgültige Gegenstandslosigkeit ein.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation