Geistiges Eigentum
„Geistiges Eigentum“ hat die Immaterialgüterrechte zum Gegenstand, die durch Sondergesetze des Gewerblichen Rechtschutzes und des Urheberechts geschaffen wurden. Es handelt sich um absolute Rechte (Nutzungs-, Verfügungs- und Abwehrrechte) gegenüber jedermann, die einen dinglichen Charakter haben.