Geographische Herkunftsangabe

Die geographische Herkunftsangabe ist Teil des markenrechtlichen Schutzsystems, von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen aber scharf zu trennen, da sie im Gegensatz zu diesen Rechten kein Individualrecht darstellt. Die Berechtigung zur Nutzung einer geographischen Herkunftsangabe stützt sich nämlich allein auf tatsächliche Verhältnisse und nicht an rechtsgeschäftliche Handlungen oder Behördenhandeln. Der Schutz für die Herkunftsangabe ist deshalb auch wettbewerbsrechtlicher Natur, kein markenrechtlicher Inhaberschutz.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation