Geographische Herkunftsangabe
Die geographische Herkunftsangabe ist Teil des markenrechtlichen Schutzsystems, von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen aber scharf zu trennen, da sie im Gegensatz zu diesen Rechten kein Individualrecht darstellt. Die Berechtigung zur Nutzung einer geographischen Herkunftsangabe stützt sich nämlich allein auf tatsächliche Verhältnisse und nicht an rechtsgeschäftliche Handlungen oder Behördenhandeln. Der Schutz für die Herkunftsangabe ist deshalb auch wettbewerbsrechtlicher Natur, kein markenrechtlicher Inhaberschutz.