Geographische Herkunftsangaben
Geographische Herkunftsangaben werden durch den sechsten Teil des Markengesetzes geschützt. Darunter versteht man die Namen von Orten, Gegenden, Regionen etc., in denen bestimmte Produkte hergestellt werden und auf die im geschäftlichen Verkehr hingewiesen wird. Sie können nur von Unternehmen genutzt werden, deren Produkte auch tatsächlich aus dem jeweiligen geographischen Gebiet stammen. Dabei gibt es unmittelbare Herkunftsangaben, die direkt auf das jeweilige Gebiet hinweisen, und mittelbare Herkunftsangaben, bei denen nur aufgrund bestimmter Charakteristika auf die Herkunft geschlossen wird.