Geschäftliche Bezeichnung

Das Schlagwort der geschäftlichen Bezeichnung ist der Oberbegriff für Unternehmenskennzeichen und Werktitel und ist in § 5 MarkenG geregelt. Der Schutzinhalt ergibt sich aus § 15 MarkenG. Der Schutz der geschäftlichen Bezeichnung ist im Vergleich zu dem der Marken nahezu parallel ausgestaltet.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation