Geschäftliche Bezeichnung
Das Schlagwort der geschäftlichen Bezeichnung ist der Oberbegriff für Unternehmenskennzeichen und Werktitel und ist in § 5 MarkenG geregelt. Der Schutzinhalt ergibt sich aus § 15 MarkenG. Der Schutz der geschäftlichen Bezeichnung ist im Vergleich zu dem der Marken nahezu parallel ausgestaltet.