Geschäftlicher Verkehr

Kennzeichenschutz nach dem MarkenG wird weitestgehend nur gegenüber „im geschäftlichen Verkehr“ vorkommenden Handlungen gewährt. Der Begriff wird dabei weit ausgelegt und umfasst alle Handlungen, die im Zusammenhang mit einer auf einen eigenen oder fremden wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit und nicht im privaten Bereich erfolgen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation