Geschäfts- und Betriebsgeheimnis

Nach ständiger Rechtsprechung wird jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache verstanden, die nicht offenkundig zugänglich ist, sondern nur einem ausschließlichen Personenkreis bekannt ist und nach dem Willen des jeweiligen Betriebsinhabers infolge eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses von einer Offenkundigkeit an andere geheimgehalten werden soll, als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis verstanden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation