Geschäftspraktiken, unlautere

Geschäftspraktiken können als irreführend gelten, wenn sie irgendwie, einschließlich der Einbeziehung ihrer Anwendung tatsächlich oder voraussichtlich eine geschäftliche und wettbewerbsrechtlich relevante Entscheidung eines durchschnittlichen Verbrauchers hervorrufen, die er unter anderen Umständen nicht getroffen hätte.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation