Geschmacklosigkeiten

(Extrem) geschmacklose Werbung wie beispielsweise sexuelle Obszönitäten können ebenso wie die Schockwerbung grundsätzlich aus verhaltenswissenschaftlichen Gründen nicht geeignet sein, um sich nachteilig und nicht unerheblich auf den Wettbewerb auszuwirken.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation