Geschmacksmuster
Ein Geschmacksmuster ist ein Schutzrecht, dass dem Inhaber das Recht zur exklusiven Nutzung eines bestimmten Designs, Form oder Farbe eines Produktes einräumt. Es kann nach dem Geschmacksmustergesetz geschützt werden. Ein eingetragenes Geschmacksmuster berechtigt unter Umständen auch zur Untersagung der Nutzung einer Marke nach § 13 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG.