Geschmacksmuster

Ein Geschmacksmuster ist ein Schutzrecht, dass dem Inhaber das Recht zur exklusiven Nutzung eines bestimmten Designs, Form oder Farbe eines Produktes einräumt. Es kann nach dem Geschmacksmustergesetz geschützt werden. Ein eingetragenes Geschmacksmuster berechtigt unter Umständen auch zur Untersagung der Nutzung einer Marke nach § 13 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation