Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb
Das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) gewährt dem Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher rechtlichen Schutz vor unlauterem Marktverhalten und zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb (vgl. § 1 UWG).