Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dient dem Schutz des funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielfältigen Wettbewerbs und beugt den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung vor. (Siehe auch Kartellrecht).