Gesundheitsbezogene Werbung
Eine Werbung, die einen Bezug zur Gesundheit aufweist ist – abhängig von dem Stellenwert des Umworbenen – besonders geeignet den Kaufentschluss zu beeinflussen. Diese Erkenntnisse spiegeln sich bei der Beurteilung der Irreführung wider. Insbesondere sind neben der Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbung sämtliche Normen (beispielsweise DiätVO, LMBG, HWG) zu berücksichtigen.