Gewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte ermöglichen den dauerhaften oder nur temporären Schutz immaterieller Werte. Je nach Art des immateriellen Werts greift ein anderes Schutzrecht. So gibt es z.B. Patente, Marken, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder den Schutz durch Urheberrechte. Deutsche gewerbliche Schutzrechte werden beim DPMA eingetragen, doch es gibt auch zahlreiche Möglichkeiten eines Schutzes auf internationalen Ebenen.