Glaubhaftmachungslast

Der Antragsteller trägt grundsätzlich die Glaubhaftmachungslast. Ob der Antragsgegner am Verfahren beteiligt wird, ist nach dem jeweiligen Verfahrensstadium zu bestimmen. Offenkundige Tatsachen bedürfen allerdings keiner Glaubhaftmachungslast.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation