Gratisprodukte

Ein über andere Mittel als das Entgelt des Nutzers finanzierte unentgeltliche Abgabe von Waren und Dienstleistungen bezeichnet man als Gratisprodukte (z.B. Freeware, Anzeigenzeitung, Internetgratisleistungen). Treten besondere Umstände hinzu, so kann die grundsätzlich nicht wettbewerbswidrige Abgabe unlauter sein.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation