Gütezeichen
Der Begriff des Gütezeichens wird im Markengesetz selbst nicht verwendet, steht aber für die Erfüllung von gewissen Mindestanforderungen die Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung betreffend anhand objektiver Merkmale, die von einer unabhängigen Instanz geprüft wurde. Erfüllt ein Produkt oder eine Dienstleistung die Kriterien nicht, trägt aber das Gütezeichen, so ist das Zeichen täuschend.