Gutachten

Das Patentamt ist gemäß § 58 MarkenG verpflichtet, für Gerichte oder Staatsanwaltschaften Gutachten über eingetragene oder angemeldete Marken abzugeben, darf aber außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fälle ohne Genehmigung des Bundesministeriums der Justiz keine weiteren Gutachten abgeben. Die Gutachten können sich inhaltlich sowohl auf Tatsachen- wie auch Rechtsfragen erstrecken.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation