Handelsbräuche

Der Handelsbrauch ist eine im Handelsverkehr entwickelte Verkehrssitte und wird ebenso wie anerkanntes Gewohnheitsrecht nicht als eine „gesetzliche Vorschrift“ i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG verstanden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation