Handwerksordnung
Die Handwerksordnung (HwO) war früher insbesondere auf den Meisterzwang bei besonders gefahrengeneigten Handwerken gerichtet, um einen gesunden und leistungsfähigen Handwerksstand zu erhalten und zu fördern. Seit der Handwerksnovelle zum 1.1.2004 bezieht sich dieser Meisterzwang auf die Abwehr der Gefahren für die Gesundheit oder das Leben Dritter abzuwehren, mit der Folge, dass für viele Handwerke dieser Zwang abgeschafft wurde (s. Anlage A zur Handwerksverordnung).