Haustürwiderrufsgesetz

Das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften ist in den §§ 312, 312a BGB seit der Schuldrechtsreform vom 26.11.2001 geregelt. Hierbei sind insbesondere Verstöße gegen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung gemäß § 312 i.V.m. § 355 BGB zu beachten.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation