Hauszeitschrift
Hauszeitschriften oder auch Kundenzeitschriften erfüllen nicht den heilmittelwerberechtlichen Tatbestand, wenn sie unabhängig vom Kauf eines Arzneimittels unentgeltlich gegeben werden. Dies ist z.B. die Zeitschrift „Apotheken-Umschau“. Sie dürfen keinen Produktbezug aufweisen, also nicht für bestimmte Arzneimittel werben.