Hauszeitschrift

Hauszeitschriften oder auch Kundenzeitschriften erfüllen nicht den heilmittelwerberechtlichen Tatbestand, wenn sie unabhängig vom Kauf eines Arzneimittels unentgeltlich gegeben werden. Dies ist z.B. die Zeitschrift „Apotheken-Umschau“. Sie dürfen keinen Produktbezug aufweisen, also nicht für bestimmte Arzneimittel werben.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation