health claims

Engl.: Rein gesundheitsbezogene Werbung; sie ist im Gegensatz zur Werbung die anderweitige gesundheitsbezogene Aussagen macht, wie z.B. krankheitsbezogene Aussagen, um die Wirkung zu verstärken, nicht verboten. Vgl. auch „gesundheitsbezogene Werbung“.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation