Heilberuf

Unter dem Begriff Heilberuf zählen nicht nur die Heilberufe im engeren Sinne wie z.B. Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, sondern auch Heilpraktiker, Studierende der Medizin, Tierheilpraktiker und Dentisten. Zu den Heilberufen zählen demnach sämtliche selbstständige wie auch abhängige Berufe, deren Tätigkeits-merkmal darin besteht, dass sie unmittelbar oder assistierend, wenn auch nur in handwerklich-instrumentaler Form, einen Dienst für die Gesundheit der Menschen erbringen. Heilberufe zählen zu den Fachkreisen nach § 2 HWG.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation