Heilberufe
Heilberufe (wie z.B. Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Apotheker,…) üben in erster Linie kein Gewerbe aus und sind insbesondere durch Zugangsregelungen und durch Berufsordnungen geregelt. Zu beachten sind ebenso etwaige Werbeeinschränkungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor unsachgemäßer Beeinflussung und dem Schutz der positiven Entwicklung der medizinischen Versorgung dienen.